Sollte es zu dem Fall kommen, dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr verrichten können, zahlt Ihnen die Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Oft wird diese auch als Berufsunfähigkeitsversicherung oder (fälschlicherweise) als Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Wichtig ist es, die Begrifflichkeiten nicht zu verwechseln: Erwerbsunfähig ist, wer keinerlei Tätigkeit mehr nachgehen kann. Berufsunfähig ist, wer seinen (erlernten oder bisherigen) Beruf nicht mehr ausüben kann. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur in dem schwereren Fall, also der Erwerbsunfähigkeit. Der Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel synonym zu Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet.
Worauf Sie bei einem Vergleich achten sollten
Betrachtet man die Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Vergleich, wird schnell deutlich, dass nicht alle Beschäftigungsgruppen versichert werden. Oft gilt diese nur für Arbeitnehmer. Wer hingegen (noch) keinen Beruf erlernt hat (Azubis, Studenten) oder ausübt bzw. keiner festangestellten Tätigkeit nachgeht (Selbstständige, Hausfrauen) oder auf Grund von Vorerkrankungen von der BU-Versicherung abgelehnt wird, kann zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung greifen. Diese ist verhältnismäßig günstig, bietet jedoch weniger Leistungen und zahlt nur bei Erwerbsunfähigkeit. Zahlreiche Versicherer bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive Erwerbsunfähigkeitspolice anbieten.
Mit Bausteinen den Versicherungsschutz erweitern
Da viele Gesellschaften Zusatzbausteine für diese Police anbieten, sollten Sie auch diese unter die Lupe nehmen. Die Leistungsunterschiede machen sich auch beim monatlichen Beitrag bemerkbar und können meist individuell gewählt werden. Vergleichen Sie also nicht nur die Leistungen im Schadenfall, sondern ebenfalls die enthaltenen Bausteine und die zu zahlenden monatlichen Beiträge. Hierzu zählt beispielsweise die Risikolebensversicherung, die bei vielen Anbietern quasi umsonst mit eingeschlossen werden kann. Sollte der Versicherungsfall nicht eintreten, kann man sich bei manchen Gesellschaften die eingezahlten Beiträge wieder auszahlen lassen.
Webtipp: Christian Schael berät Sie unter www.akmn.de gern zu Berufsunfähigkeitsversicherungen.